EU-Verordnung trifft Werbemittelhandel

Vollkommen unvorbereitet wird von den Zollämtern mitgeteilt, dass rückwirkend ab 16. November 2012 vorläufig für 6 Monate ein Anti-Dumping-Zoll auf alle Waren aus Keramik und Porzellan mit Ursprung in der Volksrepublik China in Höhe von 58,8 % erhoben wird.

Das Anti-Dumping-Verfahren geht auf Antrag von EU-Herstellern zurück. Diese von europäischen Keramik-Herstellern erzwungene Regelung trifft Sie als unsere Kunden, natürlich auch uns im vollen Umfang und mit enormer finanzieller Härte. Da der „Strafzoll“ als eigener Zoll auf bereits verzollte Ware erhoben wird, sind wir gezwungen diesen voll weiter zu berechnen!

Quelle: EUR-Lex

Link: VERORDNUNG (EU) Nr. 1072/2012 DER KOMMISSION vom 14. November 2012 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China