Wissenswertes zum Thema REACH

 was ist REACH?

– was ist zu beachten?
– wie kann ich mich schützen
– REACH Service der PROMARKETING

Die PROMARKETING als ein führendes Unternehmen der Werbemittelbranche setzt stets auf einen hohen Qualitätsstandard. Alle unsere Waren werden stichprobenarktigen Qualitätskontrollen unterzogen. Um Ihnen 100%ige Sicherheit geben zu können haben wir den REACH Service eingerichtet

Nationale oder auch internationale Gesetze (wie z.B. REACH) finden bei uns Beachtung und fließen schon in der Entstehungsphase hinsichtlich einer möglichen Umsetzung in die Lieferantengespräche mit ein.

REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and restriction of CHemicals) bedeutet, das alle in den Verkehr gebrachten Chemikalien, aber auch zukünftig neu entwickelte Chemikalien, erst vermarktet werden können, wenn Sie einer Registrierung und Evaluierung unterzogen wurden. Besonders besorgniserregende Stoffe SVHC (Substances of Very High Concern) werden nur begrenzt zugelassen oder ganz verboten.

Was ist SVHC und wo kommen Sie vor? SVHC sind besorgniserregende Substanzen. Sie sind in ganz normalen Erzeugnissen anzutreffen und waren bis Dato nur bei Spielzeugen bzw. Kinderpflegeartikeln reglementiert. Es handelt sich dabei um Weichmacher aus der Gruppe der Phthalate (DEHP, BBP und DBP). Phathalate sind meist in PVC-Erzeugnissen wiederzufinden. Weichmacher erfüllen Ihre Funktion meist nur, wenn Sie den Produkten in großen Mengen beigegeben werden.

Bei allen von uns vertriebenen Erzeugnissen erkundigen wir uns über die chemische Zusammensetzung, sorgen für eine entsprechende Registrierung, falls erforderlich, um Ihnen die größtmögliche Sicherheit zu bieten. Unser Ziel ist es SVHCfreie Produkte zu vertreiben. Ohne Phtalate geht es leider vielfach nicht, dennoch sind wir bestrebt die Grenzwerte möglicht weit zu unterschreiten.

Es geht hier um besorgniserregende Substanzen (Phathalate). Unkenntnis der Bedarfsträger und eine unzureichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit führt zu einer Wettbewerbsverzerrung. Selbst die Wirtschaftsverbände befürchten eine Wettbewerbsverzerrung. Während europ. Produzenten gehalten sind, Phathalate minimalst einzusetzen werden bei FernOstproduktenDer Produzent/Importeur hat die europ. Chemikalienagentur ECHA zu unterrichten bzw. sich registrieren zu lassen, wenn er Stoffe in größeren Mengen in Verkehr bringt, die in den Geltungsbereich von REACH fallen. Ziel ist, das produzierende Gewerbe zu zwingen in Zukunft mehr gesundheits- und umweltverträgliche Substanzen einzusetzen.

Der Nachgeschaltete Anwender ist verpflichtet dem Hersteller/Importeur von den registrierungspflichtigen Stoffen Informationen über die genaue Verwendung zu liefern. Man spricht dann von einer „identifiziertenVerwendung“, Ein wichtiges Instrument hierfür ist ein Sicherheitsdatenblatt. Hier sind die Registrierungsnummer, Angaben zur Zulassungspflicht und die „identifizierte Verwendung“ zu machen.

Eine entsprechende Regelung findet soweit möglich in allen unseren Kauf/Werkverträgen ihre Berücksichtigung.

Aufgrund des unbeschränkten Angebotes an Werbeartikeln sind wir nicht in der Lage im Vorfeld 100%ige Prüfungen aller im Markt verfügbaren Waren vorrzunehmen. Um Ihnen dennoch eine größtmögliche Sicherheit geben zu können bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der Firma Internek vor allem für alle Sonderimporte einen entsprechenden kostenpflichtigen REACH Services an z.B. Daten der Zubereitungen und Substanzen ermitteln, Chemische, toxikologische Analyse, Scannen nach SVHC, Verifizieren von Sicherheitsdatenblättern und chemischen Bestandteilen
Eine entsprechende Prüfung erfolgt nur bei ausdrücklich erfolgter Beauftragung. Sollten eine derartige Sonderprüfung nicht gewünscht sein, lehnen wir etwaige Reklamationen REACH betreffend ab.