Werbeartikel zu Ihrer Sicherheit

Warnwestenpflicht ab 01.07.2014 in Deutschland

Ab 01.07.2014 muss in allen Kraftfahrzeugen eine Warnweste nach der neuen DIN EN 20471:2013 mitgeführt werden. Sie muss bei jeder fahrt Ihr ständiger begleiter sein. Führen Sie die Warnweste nicht mit, wird ein Verwarnungsgeld fällig.

Egal ob auf einer Geschäftsreise, auf dem Weg in den Urlaub oder bei einer Tour durch die Berge – die Warnweste gehört einfach ins Fahrzeug.

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Was ist die DIN NORM EN471?

Warnwesten sind nach DIN EN471 und EN1150 genormt. Vorschrift für eine Warnweste nach DIN EN471 sind zwei umlaufende, 50 mm breite Reflexstreifen vorgeschrieben mit einer Mindestmenge von Reflexmaterial.

Wichtig!

Durch unterschiedliche Temperaturen verlieren die Warnwesten an Reflexstärke, kaufen Sie daher Warnwesten die eine lange Lebensdauer haben, nur solche Warnwesten behalten auch nach Jahren der Lagerung im PKW ihre volle Reflexstärke.

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