Seit Jahren gibt es Unsicherheiten in der steuerrechtlichen Behandlung von Werbeartikeln und dies hat wohl kein Ende….

Lt. BFH sollen die Werbemittel mit 10% pauschal versteuert werden, obwohl das BMF im Schreiben zum §37b v. 29 April 2008 Werbeartikel und Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 10 Euro davon ausgenommen hatte. Dies war und ist bei der Finanzverwaltung gängige Praxis gewesen. Das Urteil wird, so ist zu befürchten, bei den Bedarfsträgern Unruhe aufkommen lassen

Ein erneuter Vorstoß des GWWs beim BMF soll hier für Klarheit sorgen.