Allgemeine Regelung für den Einsatz von Werbeartikeln in der Pharmaindustrie rechtswidrig?

Der von der europäischen Pharmaindustrie geplante vollständige Verzicht des Einsatzes von Werbeartikeln für die Bewerbung verschreibungspflichtiger Medikamente bei Ärzten verstößt möglicherweise gegen andere geltende Gesetze: Der europäische Werbeartikel-Dachverband EPPA (European Promotional Products Association) sowie die beiden deutschen Branchenverbände BWL (Bundesverband Werbeartikel-Lieferanten e.V.) und GWW (Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V.) haben jetzt die Vereinbarkeit des Verzichts von Werbeartikeln im Pharmasektor mit geltenden nationalen sowie EU-Gesetzen juristisch prüfen lassen. Die beauftragte Kanzlei kam zu dem Ergebnis, dass dieses Werbeverbot in der Tat in Konflikt mit Art. 101 (1) TFEU (Treaty On The Functioning Of The European Union) stehe. Dieser Artikel verbiete Vereinbarungen, einvernehmliche Praktiken oder Entscheidungen von Branchenvereinigungen, deren Ziel oder Wirkung es ist, Wettbewerb in nennenswertem Ausmaß zu beschränken.

Die beauftragte Anwaltskanzlei hat nun ein Schreiben aufgesetzt, das allen Mitgliedsunternehmen des EPPA sowie des BWL und des GWW zur Verfügung gestellt wurde, damit diese es an die nationalen Pharmaverbände ihres Landes weiterleiten können. Erste Reaktionen von EFPIA-Mitgliedsverbänden in den Niederlanden und Belgien besagen, dass diese die geplante Selbstbeschränkung des EFPIA nicht verabschieden wollen, wenn dies tatsächlich mit EU- oder lokalen Gesetzgebungen in Widerspruch stehen sollte.

In einem Brief an EU-Kommissar Karel De Gucht vom 17. Juni 2013 unterstreicht der EPPA zudem den Umstand, dass eine Umsetzung des Vorhabens des EFPIA, den Einsatz von Werbeartikeln unter 5 Euro für alle seine Mitgliedsunternehmen verbindlich zu untersagen und Zuwiderhandlung unter Strafe zu stellen, gegen Art. 101 (1) des TFEU verstoße. In seinem Schreiben bittet der EPPA um Stellungnahme zu dem geplanten Verbot des Einsatzes von Werbeartikeln für Pharmaunternehmen bis zum 21. Juni.

Quelle: werbeartikel-nachrichten

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