Pharmabranche – Transparenzkodex verabschiedet

Der europäische Verband der Arzneimittelhersteller EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations)
hat am 2. Juli 2013 den neuen Transparenzkodex veröffentlicht, der auf der Mitgliederversammlung am 24. Juni formell verabschiedet wurde. Wie aus der entsprechenden Pressemeldung auf der EFPIA-Website hervorgeht, wurde der Artikel 10 des alten Kodex gestrichen, der den Einsatz von „Geschenken“ reglementiert hatte. Bislang waren gemäß dieses Artikels Werbeartikel mit einem Wert bis zu fünf Euro zugelassen.

Anstelle des Artikels 10 ist folgende Änderung getreten: „Kein Geschenk oder geldwerter Vorteil (in Form von Bargeld oder in anderer Form) darf im Gesundheitswesen Tätigen übermittelt, angeboten oder zugesichert werden.“ Damit unterscheidet der Code nicht mehr zwischen „nicht teuren” – und damit „erlaubten“ – und „verbotenen Geschenken“, sondern untersagt den Einsatz von „Geschenken“ pauschal.
Erlaubt sind gemäß einer weiteren Änderung, die als neuer Artikel in den Code implementiert werden soll, „Informations- und Aufklärungsmaterialien“, die „nicht teuer“, unmittelbar relevant für Medizin und Pharmazie oder für den Patienten von unmittelbarem Nutzen sind. Außerdem erlaubt sind „Gegenstände von medizinischem Nutzen“, die unmittelbar der Aufklärung von im Gesundheitswesen Tätigen oder dem Wohle des Patienten dienen, sofern sie „nicht teuer“ sind.
Die Zahl der Werbeartikel, die unter diese Definitionen fallen, dürfte gering sein.

Die Änderungen werden in den Code mit aufgenommen und treten wie geplant zum 1. Januar 2014 in Kraft. Von der Regelung ausgenommen sind OTC-Präparate und Produkte ohne Werbeaufdruck, die z.B. bei Tagungen und Konferenzen eingesetzt werden.

www.efpia.eu

Quelle: WA-Verlag GmbH, Köln